In der Hornstraße sollte die Aufstellung von VZ. und Absperrelementen korrigiert werden.
Das "Verbot für Fußgänger" (übrigens auch in Gegenrichtung) verbietet die Nutzung der gesamten Straße. Das widerspricht sich mit dem schmalen Gehweg, der offensichtlich (und richtigerweise!) für den Fußverkehr weiterhin nutzbar sein soll. Die VZ.259 sind also zu entfernen.