Straßenverkehrsbehörde

#5244-2021  Straße/Gehweg/Radweg

Vor und hinter dieser Kreuzung ist ein benutzungspflichtiger Geh- und Radweg angeordnet, die Querung erfolgt jedoch nur durch eine weit abgesetzte Fußgängerfurt. Bei abgeschalteter Ampelanlage ist somit für Wartepflichtige aus Fahrtrichtung Bibliotheksplatz oder Weigelstraße kaum zu erkennen, dass hier ein vorfahrtsberechtigter Radweg quert.
Lässt sich daran etwas optimieren?

#5239-2021  Straßenschild

Seit der letzten StVO-Novelle vor knapp einem Jahr ist auch das Halten auf Radfahrschutzstreifen verboten. Die Beschilderung an dieser Stelle suggeriert jedoch, dass nur das Parken verboten wäre.
Bitte prüfen Sie, ob das Zeichen 286 gegen ein Zeichen 283 ausgetauscht werden sollte, um Halten und Parken auf dem Radfahrschutzstreifen (wie im Bild) zu unterbinden.

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