Straßenverkehrsbehörde

#5252-2021  Straßenschild

In ca. 3m Höhe versteckt sich hier, wo der Blick in Erwartung einer Rechts-vor-links-Kreuzung eher nach rechts gerichtet ist, links hinter einem Baum ein Zeichen 325.2 in recht kleiner Ausführung. Fahrbahnmarkierungen oder sonstige bauliche Maßnahmen, die auf das Ende des verkehrsberuhigten Bereichs und die daraus resultierende Wartepflicht hinweisen würden, gibt es nicht.

#5245-2021  Straße/Gehweg/Radweg

Unmittelbar vor der Einmündung endet der benutzungspflichtige Geh- und Radweg und die Radverkehrsführung wird nach der Einmündung als Gehweg mit Radverkehrsfreigabe fortgesetzt. Dazwischen fehlt die von der VwV-StVO vorgeschriebene Radwegefurt. *)
Das Auffahren auf den Gehweg ist mangels Absenkung zur Hauptstraße hin nur rechts der im Bild erkennbaren Haltlinie möglich.

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