Der Mängelmelder und die Arbeit des Mitarbeiters, der diesen Mängelmelder betreut, stellt einen gravierenden Mangel dar.
Der Mitarbeiter ist offensichtlich unfähig die 3-5 Mängelmeldungen täglich zu bearbeiten bzw. beseitigte Mängel zu schließen, aber erst dann, wenn die Mängel auch wirklich beseitigt sind und jeweils dazu eine kurze schriftliche Rückmeldung zu geben.