#20792-2026

Beschreibung des Mangels

Ein Verkherszeichen in der Hans-Knöll-Straße 8 (absolutes Halteverbot) wurde zugehängt und verklebt (siehe Bild). Soll so das Parken auf dem Grünstreifen legalisert werden?

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Gemeldet
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.91071108028, 11.568534732353

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#20792-2026" wurde gemeldet.

Kommentare

Die StVO regelt, wo zu parken und zu halten ist. Hier §12 Abs. 4 StVO:
"Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; [...]"

Ist die Grünfläche ein befestigter Seitenstreifen? Nein.
Damit ist logisch:
Verkehrszeichen ist abgedeckt = auf der Grünfläche darf nicht gehalten und nicht geparkt werden
Verkehrszeichen ist nicht abgedeckt = auf der Grünfläche darf nicht gehalten und nicht geparkt werden

Für die Grünfläche hat das Verkehrszeichen genau 0 Relevanz. Wie sehr die Regeln der StVO trotz theoretischer und praktischer Nachweise für das Führen von Kraftfahrzeugen befolgt werden, zeigt ihr Foto. Und die Nachfrage selbst...

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