Beschreibung des Mangels
An der markierten Stelle wird die Ausfahrt vom benutzungspflichtigen Geh- und Radweg (Eisenbahnunterführung) auf die Prüssingstraße in letzter Zeit immer wieder durch Fahrzeuge versperrt, die direkt vor dem Weg geparkt sind.
Wäre es möglich, die Zufahrt durch eine entsprechende Straßenmarkierung (Zick-Zack-Linie) zu kennzeichnen und freizuhalten?
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.881606482564, 11.593942344189
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Eigentlich endet der gemeinsame Rad- Gehweg vor dem quer verlaufenden Gehweg, der mangels aureichender Breite nicht für den Radvrkehr zugelassen werden kann. An dieser Stelle besteht auch kein weiteres Querungsbedürfnis, da gegenüber kein weiterführnder Geh- oder Radweg vorhanden ist. Also käme nur eine Beschilderung "Rad- Gehweg Ende" gegenüber dem "Rad- Gehweg Anfang" zur Klarstellung in Frage.
Übrigens begründet die von Ihnen begehrte Markierung sich nicht selbst, sondern sie kennzeichnet, verkürzt und verlängert ein bereits bestehendes Park- oder Haltverbot. Da dort nichts dergleichen vorhanden ist, müsste noch ein zusätzliches Halt- oder Parkverbot (auf einige Meter begrenzt) als Verkehrszeichen aufgestellt werden
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #3273-2020, die neue ID ist: #3181-2020.
Kommentare
Vielen Dank für Ihre…
PermalinkVielen Dank für Ihre Ausführungen. Ist damit ausgeschlossen, dass die Zufahrt zum Radweg künftig freigehalten wird?
Wie ist dann für Radfahrer die korrekte Vorgehensweise, um von der Prüssingstraße auf den Radweg zu gelangen?
Wie ist dann für Radfahrer die korrekte Vorgehensweise, um vom Radweg auf die Prüssingstraße zu gelangen?
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 17.04.2020 - 13:22
Kein weiteres Querungsbedürfnis?
PermalinkZitat: " [...] An dieser Stelle besteht auch kein weiteres Querungsbedürfnis, da gegenüber kein weiterführnder Geh- oder Radweg vorhanden ist. [...] "
Ergibt sich an dem Gehweg das Querungsbedürfnis des Radverkehrs nicht allein schon aus dem Fakt, dass eben kein weiterführender Radweg vorhanden ist und damit auf die Straße übergewechselt werden MUSS?
Genau wie bei den Grundstückszufahrten im weiteren Verlauf der Straße, wo der Gehweg ebenfalls mit Fahrzeugen gequert wird (gefahren, nicht geschoben) und die Anwohner darauf angewiesen sind, dass vor ihrer Grundstückszufahrt nicht geparkt wird.
Ist das Parkverbot vor dem Weg nicht ohnehin schon aus dem abgesenkten Bordstein abzuleiten und wäre die Zick-Zack-Linie nicht nur eine entsprechende Verdeutlichung, wie sie z.B. in Lobeda reichlich genutzt wird?
Bei der obigen Antwort zur Schließung gewinnt man wirklich den Eindruck, dass zwei Wochen nach einer Möglichkeit gesucht wurde, um dem Radverkehr zugunsten eines halben PKW-Parkplatzes Steine in den Weg zu legen, auch wenn es jeder Logik entbehrt.
Dann wäre der Weg an der westlichen Tunneleinfahrt aber bitte auch mit Zeichen 357-51 (Sackgasse; für Fußgänger durchlässige Sackgasse) zu kennzeichnen, um den Eindruck zu vermeiden, dass an dieser Stelle eine durchgängige Radverkehrsverbindung zu erwarten ist.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 19.04.2020 - 11:37
eindeutiges Querungsbedürfnis
Permalinkda dies ja nunmehr die offizielle Rad-Umleitung aufgrund der Baustelle B88 gegenüber der Göschwitzer Kirche ist.
Inclusive zweier zu niedriger Unterführungen, weiterer Strecken mit "Radfahrer absteigen" und Führung der Strecke über ein Grundstück mit "Betreten auf eigene Gefahr" (wohl Deutsche Bahn-Gelände)
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 28.07.2020 - 00:07