Beschreibung des Mangels
Heute war auf der Stadtrodaer Straße ein Radfahrer unterwegs, woraufhin eine riesige sinnlose Diskussion in der Rundum Jena Gruppe im Facebook ausgebrochen ist.
Die Frage ist, ob der Radfahrer tatsächlich im Unrecht war oder nicht. Nur am Anfang der Stadtrodaer Straße beim Arbeitsamt steht ein Schild, dass das Radfahren dort verboten ist.
Wie sieht es an anderen Auffahrten aus? Müsste nicht an jeder Auffahrt auf die Stadtrodaer Str. ein solches Schild vorhanden sein (falls es überall verboten sein sollte)?
Soll es überall auf dieser Straße verboten sein?
Bitte den Sachverhalt prüfen und ggf. Schilder zusätzlich aufstellen.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straßenschild
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.900723320621, 11.599588394165
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Solange die Radfahrer auf der Stadtrodaer Straße keine Massenerscheinung werden, muss nicht jede Zufahrtsmöglichkeit für Radfahrer mit Verboten gekennzeichnet werden. Es stehrt ja auch auf langer Strecke ein Rad- Gehweg neben der Stadtrodaer Straße zur Verfügung - wer hat denn da das Bedürfnis, sich todesmutig auf der Stadtrodaer Straße den Gefahren des schnellen Kfz-Verkehrs auszusetzen ?
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #3783-2020, die neue ID ist: #3691-2020.
Kommentare
der gesunde menschenverstand…
Permalinkder gesunde menschenverstand könnte ausreichen um auf dieser Strecke nicht Fahhrad zu fahren..
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 24.06.2020 - 11:24
Ihr Kommentar wurde entfernt…
PermalinkIhr Kommentar wurde entfernt. Bitte beachten Sie unsere Regeln hinsichtlich Respekt und Sachlichkeit. Vielen Dank! Ihr Mängelmelder-Team
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 24.06.2020 - 12:30
Antwort auf der gesunde menschenverstand… von Gast (nicht überprüft)
Was spricht aus Ihrer Sicht…
PermalinkWas spricht aus Ihrer Sicht gegen das Fahrradfahren einer Straße auf der Autofahrer (der Theorie nach) die linke Spur nutzen können, um den Radfahrer mit sicherem Seitenabstand überholen zu können, ohne dabei in den Gegenverkehr fahren zu müssen?
Rechtlich spricht nichts dagegen und es wurde vom Jenaer Fachdienst Mobilität - Team Verkehrsorganisation schriftlich bestätigt, dass das Radfahren auf der Stadtrodaer Straße südlich des Pennickenbachs nicht verboten ist und die Straße im Bereich der Autobahnquerung im Süden sogar benutzungspflichtig für Radfahrer ist, da der parallel verlaufende Gehweg zu schmal ist, um ihn als Radweg zu widmen oder ihn für Radfahrer freizugeben.
Seitens des Fachdienstes sieht man jedoch keine Handlungsnotwendigkeit, da die Strecke der Beobachtung nach nur von wenigen Radfahrern genutzt wird.
Dass das so ist, liegt wohl hauptsächlich an jenen dutzenden, selbsternannten und aggressiven "Verkehrserziehern" unter den PKW-Fahrern, die sich sofort zur Nötigung berufen fühlen, sobald ein Fahrradfahrer in ihr vermeintliches Revier eindringt. Aus Angst, bei solchen unnötigen Aktionen mal unter die Räder zu geraten, fahren die meisten Radfahrer dann wohl lieber illegal auf Gehwegen.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 24.06.2020 - 13:27
Antwort auf der gesunde menschenverstand… von Gast (nicht überprüft)
Können Sie mir das erläutern…
PermalinkKönnen Sie mir das erläutern? Ich wüßte nicht, was gegen das Befahren der Stadtrodaer Straße mit dem Fahrrad spricht. Ich frage mich eher, warum in Höhe Wöllnitz stadteinwärts ein VZ 254 steht.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 25.06.2020 - 16:55
Antwort auf der gesunde menschenverstand… von Gast (nicht überprüft)
Naja wen jedesmal so eine…
PermalinkNaja wenn jedesmal so eine Diskussion beginnen würde, wenn Autos auf Radwegen oder Gehwegen parken ...das wäre uferlos.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 24.06.2020 - 14:55
Bezugnehmend auf den Schließungskommentar
PermalinkBezugnehmend auf den Schließungskommentar vom Fr, 26.06.2020 - 10:30:
Es ist doch faszinierend zu lesen, dass man in Jena offenbar todesmutig sein muss, wenn man mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen will, der mit "schnellen" 50km/h unterwegs sein dürfte.
Wenn die Sache tatsächlich so gefährlich ist, warum wurden die Radwege im Bereich der Autobahnbrücke und der Brüsseler Straße dann entwidmet und die an dieser Stelle fünfspurige Straße für Radfahrer zur benutzungspflichtigen Verkehrsfläche erklärt?
Dass es "einen" Radweg parallel zur Stadtrodaer Straße gibt, ist doch schlicht falsch. Tatsächlich ist das ein einziges Stückwerk, das einen immer wieder weit von der schnellen Nord-Süd-Achse entfernt, an vielen Stellen von KFZ befahren werden darf und mit deutlich mehr Gefahrenstellen gespickt ist, als es die Stadtrodaer Straße wäre.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 29.06.2020 - 11:41