Beschreibung des Mangels
Recht eigenwillige Parkordnung, hier darf man im Slalom fahren. Teilweise stehen die Fahrzeuge so eng dass DHL schon Schwierigkeiten hatte durch zu kommen. Ein LKW oder die Feuerwehr hat hier keine Chance mehr. Gerade bei dem aktuellen Wetter wohl nicht die beste Idee die Feuerwehr zu blockieren. Hier sollte dringend so schnell wie möglich wieder Platz gemacht werden indem die betreffenden Fahrzeuge entfernt werden.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straßenschild
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Verkehrsüberwachung
- Geokoordinaten
- 50.933023289915, 11.617852548647
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Sehr geehrter Melder,
hier fehlt es an einer Regelung, in Form einer Beschilderung, für den ruhenden Verkehr. Wir werden die Straßenverkehrsbehörde über dieses Problem informieren.
Wir danken für den Hinweis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Verkehrsüberwachung
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #8788-2022, die neue ID ist: #8678-2022.
Kommentare
Regelung fehlt?
PermalinkAber braucht es denn extra Schilder damit genug Platz für größere Fahrzeuge gelassen wird? Ist das nicht in der StVO geregelt?
Gespeichert von einem Bier (nicht überprüft) am Do., 21.07.2022 - 15:01
Fehlende Regelung
PermalinkWo ist denn da eine "fehlende Regelung"?
Es gilt die StVO.
Entweder, ein LKW / die Feuerwehr / whatever kommt da durch, weil die Restbreite der Fahrbahn gewahrt wird - oder die Restfahrbahnbreite ist zu gering.
Wenn sie zu gering ist, kann die Verkehrsüberwachung dieses dann vorliegende Falschparken auch ohne explizite Regelungen zum ruhenden Verkehr ahnden.
Gespeichert von Radfahrergast (nicht überprüft) am Do., 21.07.2022 - 17:27
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PermalinkIhr Kommentar wurde entfernt. Bitte beachten Sie unsere Regeln hinsichtlich Respekt und Sachlichkeit. Vielen Dank! Ihr Mängelmelder-Team
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 26.07.2022 - 09:10
Antwort auf Fehlende Regelung von Radfahrergast (nicht überprüft)
Ihr Kommentar wurde entfernt…
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Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 25.07.2022 - 12:26
Aus welchen konkreten Gründen…
PermalinkAus welchen konkreten Gründen werden diese Parkverstöße geduldet und aus welchen konkreten Gründen werden die Fahrzeuge nicht abgeschleppt?
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 26.07.2022 - 07:26
Welche Rechtsgrundlage soll…
PermalinkWelche Rechtsgrundlage soll denn für das Abschleppen vorliegen?
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 26.07.2022 - 11:57
Antwort auf Aus welchen konkreten Gründen… von Gast (nicht überprüft)
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Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 26.07.2022 - 09:43
Der Mangel besteht weiterhin…
PermalinkDer Mangel besteht weiterhin, aus welchem konkreten Gründen wird dieser Mangel nicht beseitigt?
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 01.08.2022 - 02:28
Sehr geehrter Melder, …
Permalink<p>Sehr geehrter Melder,</p>
<p>vorliegend kann nur abgeschleppt werden, wenn eine Rechtsgrundlage dafür vorliegt. Diese besteht nicht, da alle abgestellten Fahrzeuge in der benannten Straße eine Durchlassbreite von mindestens 3,10 m haben. Für ein versetztes Parken der PKWs, wie es sich hier zeigt, besteht kein Anlass zur Sicherstellung. Die StVO kennt ein solches versetztes Parken als Ordnungswidrigkeit nicht, so dass es als bessere Alternative angesehen werden kann, dort Verkehrszeichen aufzustellen, der das Parken auf einer Straßenseite verbietet. In Einzelfallentscheidungen kann jedoch, bei durchfahrtversperrtem Parken sich schräg gegenüberstehenden PKWs, abgeschleppt werden. Hier könnte sich auf § 1 Abs. 2 StVO bezogen werden.</p>
<p> </p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Verkehrsüberwachung</p>
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 01.08.2022 - 13:14
Antwort auf Der Mangel besteht weiterhin… von Gast (nicht überprüft)