Unabhängig vom Verhalten der Radfahrenden gilt nun einmal die Regel, dass an einer mit LSA ausgestatteten Kreuzung alle Einmündungen mit entsprechenden Lichtzeichen zu versehen sind, um Unklarheiten hinsichtlich der Vorfahrt zu vermeiden.
Der Aspekt wurde von der StVB an dieser Stelle entweder vor Anbringung der Radverkehrsfreigabe nicht bedacht oder ignoriert, obwohl vorhersehbar hätte sein müssen, welch unklare Situation damit geschaffen wird.
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