eine derartige Schaltung ist leider zulässig und dient einzig dem Zweck, möglichst viele KFZ in einer Ampelphase über die Kreuzung führen zu können. Frei nach dem Fahr-doch-Porsche-Motto: KFZ first, Fußverkehr second.
Derartige Ampelschaltungen werden seid Jahren wegen der latenten Unfallgefahr insbes. für den Radverkehr kritisiert.
Fußgängerfreundliche Stadt
Permalink