Wenn die StVO doch bloß ein Zeichen für ein sicheres Miteinander von Fuß-, Rad- und Kraftverkehr böte.
Aber die Begründung, dass der Fußgänger im Fall der Fälle auch mit einem entsprechenden Schild zu Schaden gekommen wäre und man darum auf eine zusätzliche Beschilderung verzichtet, ist natürlich total nachvollziehbar.
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