Die Ausnahmeregelungen sind kein Wunsch der Stadt, sondern in der StVO festgelegt und wer im Falle einer Kontrolle die Ausnahme belegen kann, hat doch nichts zu befürchten.
Alle, die unberechtigt über Gehwege brettern, zahlen im Fall der Fälle halt ihre 55 EUR dafür.
Bin selbst Radfahrer und kann häufig nur den Kopf schütteln, wenn gestandene Männer wie kleine Kinder auf dem Gehweg fahren, weil sie die Straße ja für ach so gefährlich halten ...
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1214
Diskriminierende Werbung
18
Gewässer
296
Graffiti
181
Laterne
1825
Müll
2848
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
649
Sonstiges
2158
Spielplatz/Sportanlage
299
Stadtbäume
702
Stadtgrün
777
Stadtwald/Wanderwege
1005
Straße/Gehweg/Radweg
5521
Straßenreinigung/Winterdienst
891
Straßenschild
1425
Die Ausnahmeregelungen sind…
Permalink