........... da ein Rollifahrer oder ein Kinderwagen nicht an Ihnen vorbeikommt und der Rollifahrer umkehren muss, da er nicht einfach auf die Straße fahren kann und sehbehinderte und blinde Menschen sehen die E-roller nicht und es kommt zu Stürzen. Die E-Roller gehören nicht auf den Bürgersteig. Dann sollte die Stadt die Nutzungsbedingungen ändern.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1151
Diskriminierende Werbung
16
Gewässer
260
Graffiti
6
Laterne
1549
Müll
2454
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
588
Sonstiges
1966
Spielplatz/Sportanlage
275
Stadtbäume
622
Stadtgrün
662
Stadtwald/Wanderwege
861
Straße/Gehweg/Radweg
4940
Straßenreinigung/Winterdienst
729
Straßenschild
1293
Die E-Scooter blockieren die Fußwege.......
Permalink