#8704-2022

Beschreibung des Mangels

Seit mehreren Wochen wird durch den abgebildeten Anhänger Parkplätze für den ruhenden Verkehr in der Carl-Born-Str. blockiert, um für eigene Zwecke , einen Parkplatz zu reservieren.

Der auf dem Anhänger gelagerte Abfall dient dabei nur als "Alibi".

Diese Situation eines dortigen Anwohners diente dabei als Vorbild eines bereits gemeldeten Vorganges.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Verkehrsüberwachung
Geokoordinaten
50.929313053082, 11.598434750922

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Siehe Beantwortung Mangel #8813-2022.

 

Danke

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #8814-2022, die neue ID ist: #8704-2022.

Kommentare

Weil es Gesetze gibt, die das regeln und nicht einfach abgeschleppt werden darf, wenn Sie sagen, das Fahrzeug soll abgeschleppt werden. Beschäftigen Sie sich ein bisschen mit der StVO, anstatt hier nur polemisch Fragen zu stellen.

der einzige Hinweis zum Abschleppen in der StVO findet sich in §15a. Bezieht sich auf Autobahnen und Motorräder. Passt nicht zur Frage.
Helfen Sie bitte dem Fragenden und auch mir bei der Thematik weiter? Sie haben sich nun bestimmt besser als ich mit der StVO beschäftigt: wo in der Verordnung steht's denn nun?

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