#5601-2021

Beschreibung des Mangels

Dieser Schutzstreifen ist viel zu schmal angelegt und animiert die Autofahrer ständig mich als Radfahrer dicht zu überholen. Dieser Schutzstreifen ist ca 60-70 cm breit ohne den Rinnstein mit einzubeziehen.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.922335542498, 11.569011211395

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für den Hinweis. Wir werden uns diese Angelegenheit vor Ort genauer ansehen und ggf. Änderungen vornehmen. FD Mobilität

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #5703-2021, die neue ID ist: #5601-2021.

Kommentare

Ist das überhaupt ein Radfahrschutzstreifen? Schließlich findet sich auf seiner gesamten Länge kein einziges Fahrrad-Piktogramm.

Bei der vorhandenen Ausführung der Entwässerungsrinne entspricht der Schutzstreifen leider leider gerade noch den Vorgaben nach VwV-StVO. Allerdings zeigt sich im Realbetrieb hier und auch in der Winzerlaer Straße, dass das Mindestmaß weder die subjektive noch die objektive Sicherheit erhöht.

Wer sich hier durch den Mängelmelder liest oder auch auf der Straße mal nachfragt: der Schutzstreifen wird als Radweg interpretiert. In der Meinung, dass die nach geltender StVO vorgeschriebenen 1,5m Seitenabstand nicht einzuhalten sind und ein weißer Strich irgendwie als "Wand" fungiert.

Der einzige "funktionierende" Schutzstreifen in Jena: Magdelstieg/Westbahnhofstraße bergab, wo nahezu jeder Rad Fahrende 30kmh erreicht. Es wird übrigens dennoch eifrig überholt durch KFZ-Führende.

Dem/der Mängelmeldenen Person kann man im übrigen nur raten, das in der StVO vorgegebene Rechtsfahrgebot unter dem Aspekt der eigenen Sicherheit entsprechend auszulegen.

In der Tat hatten alle Verkehrsteilnehmenden seit 1977 (westl. Bundesländer) zeit, sich mal über den Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radweg zu informieren.
Die Realität auf der Straße sieht so aus, dass ca. 50-80% der Verkehrsteilnehmenden den Schutzstreifen fälschlicherweise für einen Radweg halten.
Der Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn und es steht - im Unterschied zum Radfahrstreifen - völlig außer Zweifel, dass beim Überholen von Rad Fahrenden hier ein ausreichender Seitenabstand (mit StVO-Novelle 2020: mind(!) 1,5m) einzuhalten ist.

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