Straßenverkehrsbehörde

#159-2018  Straße/Gehweg/Radweg

Stein des Anstosses: Parken auf Parkverbotsflächen, die unter § 12 StVO beschrieben sind. Ort: Hauseingang Nr. 38, Leipziger Str., gegenüber liegende Straßenseite, Zubringerstr. vom Kindergarten zur Leipziger Str., rechts und links. Dort stellt der Halter des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen xx xx xxxx permanent sein Fahrzeug verkehrswidrig ab (vorwiegend nachts).

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