Beschreibung des Mangels
Kürzlich wurde in der Liselotte-Herrmann-Str. die Straßenbeleuchtung ausgetauscht. Die Lampen stehen auf dem Grünstreifen zwischen Gehweg und Parkplatz. Durch die Leuchtcharakteristik der neuen Straßenleuchten wird nun der Parkplatz sehr schön ausgeleuchtet. Dafür liegt der Gehweg völlig im Dunklen. Offensichtlich wurde nicht berücksichtigt, dass hier die Straßenleuchte am Parkstreifen steht und der Gehweg erst hinter einem Grünstreifen folgt.
Details des Mangels
- Kategorie
- Laterne
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Elektrotechnik
- Geokoordinaten
- 50.881694480649, 11.624573171139
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Sehr geehrter Mangelmelder,
die bisherigen rundstrahlenden Leuchten, haben den Gehweg an den Häusern der Liselotte-Herrmann-Straße, mit beleuchtet. Dies war ein "netter" Nebeneffekt.
Aufgabe der öffentlichen Straßenbeleuchtung ist es, öffentlich gewidmete Straße und Wege zu beleuchten.
Der Fußweg in der Liselotte-Herrmann-Straße gehört nicht dazu. Somit gibt es auch keine Verpflichtung, diesen Fußweg nach Austausch der Leuchten, weiter mit zu beleuchten.
Der Fußweg gehört zum Eigentum der örtlichen Wohnungsverwaltung.
Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an Ihre Wohnungsgesellschaft.
Ich hoffe das ich Ihnen die Thematik ein wenig darlegen konnte, und hoffe auf Verständnis Ihrerseits.
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #7403-2022, die neue ID ist: #7294-2022.
Kommentare
Die Antwort steht doch schon…
PermalinkDie Antwort steht doch schon in der Frage, denn es handelt sich eben um eine Straßenbeleuchtung, nicht um eine Gehwegbeleuchtung. Auch die Parkplatzbeleuchtung ist eine gute Sache, denn so sieht man immer, ob all die schönen Autos (und vor allem die eigenen) noch da sind. Für die kurzen Wege auf dem Gehweg sind energiesparende mobile Leuchten wesentlich besser, zumal die inzwischen beinahe jedes Smartphone bietet.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 25.01.2022 - 10:55
hoffentlich
Permalinkliest das kein Entscheidungsträger. Nach der Logik kann man eigentlich sämtliche Gehwegbeleuchtung sparen.
Gespeichert von Timo Beil (nicht überprüft) am Mi., 26.01.2022 - 12:15
Antwort auf Die Antwort steht doch schon… von Gast (nicht überprüft)
Der Gehweg ist privat,...
Permalink...das heißt, der Eigentümer (wahrscheinlich die WG Carl Zeiss oder JenaWohnen) muss, wenn er das möchte, ihn beleuchten.
Gespeichert von John Doe (nicht überprüft) am So., 06.02.2022 - 12:43
Antwort auf hoffentlich von Timo Beil (nicht überprüft)
Ihr Kommentar wurde entfernt…
PermalinkIhr Kommentar wurde entfernt, da es nicht sachdienlich war.
Ihr Mängelmelder-Team
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 25.01.2022 - 12:50
Viehrig
PermalinkDie Antwort ist offensichtlicher Unsinn und in sich widersprüchlich. Selbstverständlich gehören Gehwege zu einer Straße dazu und sind als solche dem (Fuß-) Verkehr gewidmet. Wie Sie schon richtig schreiben, dient die *Straßen*beleuchtung dazu, öffentlich gewidmete *Straßen* und Wege zu beleuchten. Gehwege *sind* Teil einer *Straße*, öffentlich gewidmet und sind damit auch zu beleuchten. In wessen Eigentum die jeweiligen, öffentlich dem Verkehr gewidmeten Verkehrsflächen stehen, ist dafür völlig unerheblich.
Wie kommen Sie auf die Idee, daß es anders sein könnte?
Gespeichert von Peter (nicht überprüft) am Mo., 07.02.2022 - 10:32
Ich bin zwar auch der…
PermalinkIch bin zwar auch der Meinung, dass es hier sinnvoll gewesen wäre, auch den Gehweg gleich mit Laternen zu beleuchten, aber die Begründung der Stadt kann ich zumindest nachvollziehen.
Wenn jemand auf privatem Grund eigene Straßen, Parkplätze und Wege baut ist es doch auch nicht Aufgabe der Stadt, sich um die Beleuchtung zu kümmern. Selbst wenn die Wege "zufällig" an der Grundstücksgrenze liegen. Das ist wahrscheinlich sogar fast 1:1 hier der Fall.
Bei Winterdienst & co. ist es ja ähnlich. Was man auf eigenem Grund machst, ist einem selbst überlassen. Bei öffentlich zugänglichen Flächen oder so gibt es zwar rechtliche Regelungen, die aber eben der Eigentümer einhalten muss, nicht die Stadt. Vielleicht gibt es ja ähnliche Regelungen für die Beleuchtung öffentlich zugänglicher Wege.
Wäre aber natürlich trotzdem konstruktiv gewesen (falls nicht geschehen), wenn man das bei dem Umbau der Laternen mit bedacht hätte und sich vllt. vorher mit dem Besitzer abgesprochen hätte, wie man gemeinsam zu einer sinnvollen Lösung kommen könnte, anstatt sich wie jetzt einfach auf sein Recht zurück zu ziehen.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 14.02.2022 - 01:43
Antwort auf Viehrig von Peter (nicht überprüft)
Die Sicherstellung der …
PermalinkDie Sicherstellung der *Straßen*beleuchtung des *öffentlichen* Straßennetzes, das numal vorhandene *öffentliche* Gehwege einschließt, ist eine originäre Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde. Die Eigentumsverhältnisse der jeweiligen Straßenteile mögen allenfalls für die Kostenverteilung relevant sein. Das zu klären, ist dann ebenfalls Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde. Sie hat sicherzustellen, daß die jeweiligen Vorschriften bei der Gestaltung des öffentlichen Straßenverkehrsraums eingehalten werden.
Der Vergleich mit dem Winterdienst hinkt. Würde die Analogie stimmen, hätten wir einen Wildwuchs an verschiedensten Straßenlaternen. Denn über 90 Prozent davon stehen auf "privaten" Gehwegen. Es ist für die Straßenbeleuchtung irrelevant, wem der Gehweg gehört.
Einen anliegenden Mieter an den Hauseigentümer zu verweisen, ist jedenfalls keine adäquate Vorgehensweise. Das soll die StVB mal schön selber machen. Es ist schließlich ihre originäre Aufgabe. In der Regel gibt es dafür Verträge beim Grundstückserwerb und kommunale Satzungen, die das regeln.
Gespeichert von Peter Viehrig (nicht überprüft) am Mo., 14.02.2022 - 18:03
Wenn es ein öffentlicher Weg…
PermalinkWenn es ein öffentlicher Weg wäre, der demnach in die Zuständigkeit der Stadt fallen würde, hätte sich die Stadt wahrscheinlich nicht für aktuelle Lösung entschieden. Und falls doch hätten sie spätestens bei der Prüfung des Mangels den Fehler bemerkt und würden jetzt nach bessern. Die Stadt schreibt ja aber sogar nach der Prüfung, dass das Thema in der Verantwortung des Eigentümers liegt.
Den Vergleich finde ich da schon passend. Wie Sie schon geschrieben haben, könnte es ja z.B. Vorschriften geben, an die sich alle halten müssen und die einem Wildwuchs vorbeugen. Die Winterräumung ist z.B. ja auch für private Wege vorgeschrieben, wenn diese öffentlich zugänglich sind.
Dass eine bestimmte Art von Beleuchtung verpflichtend ist, würde ich bezweifeln. Selbst die Stadt stellt ja unterschiedliche Beleuchtungen auf. Ich denke im wesentlichen geht es darum, dass der Platz überhaupt sicher beleuchtet ist. Und für den kleinen Weg braucht man vllt. auch nicht unbedingt die grellen Flutlichtscheinwerfer, die aktuell überall aufgestellt werden.
Wie dem auch sei. Wer auch immer am Ende für was genau zuständig ist, ich glaube wir sind uns letztlich beide in dem Punkt einig, dass eine Absprache zwischen Stadt und Eigentümer sinnvoll gewesen wäre und das Problem dadurch vermutlich sogar gar nicht erst aufgetreten wäre.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 15.02.2022 - 23:15
Antwort auf Die Sicherstellung der … von Peter Viehrig (nicht überprüft)