Fahrradfahren auf dem (nicht dafür freigegebenen) Gehweg kann übrigens ein Bußgeld von 15 bis 30 EUR nach sich ziehen und spätestens wenn trotz aller Vorsicht mal ein Kind oder Nachbars Dackel unters Vorderrad geraten ist, finden Sie die Idee des unzulässigen Ausweichens von der gefährlichen Straße wahrscheinlich auch nur mäßig gut.
Absteigen und Schieben kann jeder machen, der mit reichlich Zeit und/oder zum Vergnügen unterwegs ist. Für diejenigen, die das Fahrrad als echtes Verkehrsmittel nutzen, ist eine Radverkehrsführung, die Sicherheit durch Schrittgeschwindigkeit schafft, vollkommen nutzlos.
Dass die vorgeschriebenen Breiten der Wege nicht aus der Luft gegriffen sind, merken sie spätestens dann, wenn Sie mit einem Kinderanhänger unterwegs sind und Ihnen ein selbiger oder ein Rollstuhlfahrer entgegenkommt ;-)
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1153
Diskriminierende Werbung
16
Gewässer
261
Graffiti
6
Laterne
1574
Müll
2470
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
589
Sonstiges
1973
Spielplatz/Sportanlage
277
Stadtbäume
622
Stadtgrün
662
Stadtwald/Wanderwege
868
Straße/Gehweg/Radweg
4971
Straßenreinigung/Winterdienst
730
Straßenschild
1300
Fahrradfahren auf dem (nicht…
Permalink