Fahrradfahren auf dem (nicht dafür freigegebenen) Gehweg kann übrigens ein Bußgeld von 15 bis 30 EUR nach sich ziehen und spätestens wenn trotz aller Vorsicht mal ein Kind oder Nachbars Dackel unters Vorderrad geraten ist, finden Sie die Idee des unzulässigen Ausweichens von der gefährlichen Straße wahrscheinlich auch nur mäßig gut.
Absteigen und Schieben kann jeder machen, der mit reichlich Zeit und/oder zum Vergnügen unterwegs ist. Für diejenigen, die das Fahrrad als echtes Verkehrsmittel nutzen, ist eine Radverkehrsführung, die Sicherheit durch Schrittgeschwindigkeit schafft, vollkommen nutzlos.
Dass die vorgeschriebenen Breiten der Wege nicht aus der Luft gegriffen sind, merken sie spätestens dann, wenn Sie mit einem Kinderanhänger unterwegs sind und Ihnen ein selbiger oder ein Rollstuhlfahrer entgegenkommt ;-)
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1179
Diskriminierende Werbung
16
Gewässer
268
Graffiti
30
Laterne
1691
Müll
2625
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
623
Sonstiges
2048
Spielplatz/Sportanlage
284
Stadtbäume
636
Stadtgrün
672
Stadtwald/Wanderwege
917
Straße/Gehweg/Radweg
5167
Straßenreinigung/Winterdienst
862
Straßenschild
1360
Fahrradfahren auf dem (nicht…
Permalink