#1412-2019

Beschreibung des Mangels

Unzulässige Anordnung aufgrund fehlender Querungsmöglichkeit:
Der linksseitige Radweg endet ca. 100m weiter ohne eine Querungsmöglichkeit und unmittelbar hinter einer Hecke auf die Parkstraße. Zusätzlich ergibt sich hier eine erhebliche Gefährdung, da keinerlei Sichtverbindung zwischen untergeordneten Verkehrsteilnehmern in der Parkstraße und dem Radverkehr entlang der Rudolstädter Straße möglich ist, bis beide direkt aufeinander treffen.
vgl. VwV-StVO, Nummer II zu §2 Absatz 4 Satz 3 und Satz 4; Randnummer 36:
"Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen."

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Verkehrsleiteinrichtungen, Parkraum, Graffitientfernung
Geokoordinaten
50.881125874703, 11.591431796551

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Das Ende des Radweges ist sehr deutlich sichtbar. Er muss daher nicht beschildert werden. Es ist hier möglich nach links in die südliche Parkstraße zu fahren und seine Fahrt fortzusetzen.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #1486-2019, die neue ID ist: #1412-2019.

Kommentare

Die vielen Mängel der Radwegführung an einer einzigen Straße! Da frage ich mich ob es nicht besser wäre den Radweg abzuschaffen und die Fahrradfahrer wie früher wieder auf der Straße fahren zu lassen.
Denn auch wenn das alles was Sie schreiben in der StVO geregelt ist, wird ein undurchdringlicher Schilderwald nicht zu einer geringeren Gefährdung der Radfahrer führen fürchte ich.

Das sehe ich (als Radfahrer) genau so! Was nützen Schilder laut STVO. Diese ändern an der Situation nichts. EInziges Schild, was ich für sinnvoll erachte, ist der Hinweis für Autofahrer an einer Vorfahrtstraße, dass die Radfahrer in beiden Richtungen queren können. Aber auch wenn es beidseitige Radwege gibt, gibt es dennoch Radfahrer, welche die falsche Seite benutzen. Also muss ich als Autofahrer sowieso darauf achten - egal ob da ein Schild ist oder nicht. Noch mehr Schilder verringern nur die Aufmerksamkeit. Radwege generell in jede Richtung freigeben, ist meine Meinung. Dann weiß man als Autofahrer Bescheid, dass es IMMER so ist, und stellt sich generell darauf ein.
Und was das Thema "Enden des Radweges ohne sichere Überquerungsmöglicheit" angeht. Mir ist allemal ein Ragdweg lieber, der plötzlich endet, als gar keiner! Und wenn ich dann die Straße überqueren muss, suche ich mir SELBST die Stelle, wo ich dies sicher tun kann. Muss ja nicht unbedingt dort sein, wo der Radweg auch aufhört. Wenn man grundsätzlich den Fußgängern/Radfahrern nur sichere Überquerung ermöglichen will, müsste man sämtliche Straßen mit Sperrzäunen versehen und Ampeln einrichten.
Und abschließend: Auch wenn es Vorschriften gibt, welche die Mindestbreite von Geh-/Radwegen vorgeben, ist mir allemal ein schmalerer kombinierter Weg lieber als gar keiner. Man hat ja schließlich Augen im Kopf und sieht, wenn sich auf dem Weg Fußgänger befinden bzw. ein Rad entgegen kommt. Dann hält man eben mal kurz an, fährt langsamer oder steigt gar ab. Bei Autos funktioniert das doch auch auf schmalen Atraßen, wenn man ausweichen muss.
Ich weiß nicht, warum es so viele Vorschriften geben muss. Gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr würde viele Situationen entspannen. Und wie mein Vorredner schon sagte: Wem hilft es, wenn nur zur EInhaltung der Vorschriften diverse bessere Lösungen "zurück" gebaut werden. Ich als Radfahrer fühle mich relativ sicher in Jena unterwegs. Denn wenn mir eine Situation zu brenzlig wird, steige ich einfach ab. Ich gebe auch zu, dass ich zu denjenigen gehöre, die (unerlaubter Weise) auch mal den Gehweg benutzen. Weil mir das allemal lieber ist, als auf einer viel befahrenen Straße zu fahren. Aber ich weiß, dass ich hierbei keinen Vorrang genieße, da dieser den Fußgängern gehört. Und wenn mir einer begegenet, steige ich ab oder fahre zumindest so langsam, als wenn ich als Fußgänger vorbeilaufen würde. Und ich achte immer darauf, dass mich der Fußgänger auch wahrnimmt. D.h. wenn ich mich einem Fußgänger von hinten nähere, fahre ich nicht einfach vorbei und klingele auch nicht, sondern warte, bis er von selbst auf mich aufmerksam wird oder steige eben ab.
Ich denke, wenn sich alle so verhalten würden, dann wäre vieles entspannte.

Fahrradfahren auf dem (nicht dafür freigegebenen) Gehweg kann übrigens ein Bußgeld von 15 bis 30 EUR nach sich ziehen und spätestens wenn trotz aller Vorsicht mal ein Kind oder Nachbars Dackel unters Vorderrad geraten ist, finden Sie die Idee des unzulässigen Ausweichens von der gefährlichen Straße wahrscheinlich auch nur mäßig gut.
Absteigen und Schieben kann jeder machen, der mit reichlich Zeit und/oder zum Vergnügen unterwegs ist. Für diejenigen, die das Fahrrad als echtes Verkehrsmittel nutzen, ist eine Radverkehrsführung, die Sicherheit durch Schrittgeschwindigkeit schafft, vollkommen nutzlos.
Dass die vorgeschriebenen Breiten der Wege nicht aus der Luft gegriffen sind, merken sie spätestens dann, wenn Sie mit einem Kinderanhänger unterwegs sind und Ihnen ein selbiger oder ein Rollstuhlfahrer entgegenkommt ;-)

Natürlich wäre es für Radfahrer sicherer gut sichtbar auf den Straßen fahren zu dürfen bis echte und sichere Alternativrouten verfügbar sind.
Mit Blick auf die derzeit gültige Devise "Kein Kraftfahrer soll durch Radverkehr am zügigen Vorankommen behindert werden!", wird das gegen entsprechende Vorschriften verstoßende Stückwerk jedoch eher noch zunehmen. Schließlich ist der wenig durchdachte Schilderwald weit billiger als nutzbringender Wegebau.
Gut sichtbar am jetzt mit Schrittgeschwindigkeit zu befahrenden "Radweg" entlang der Göschwitzer Straße, über dem derzeit wie zum Hohn der Vorsitzende des Beirat Radverkehr von jeder zweiten Laterne grinst.

"Das Ende des Radweges ist sehr deutlich sichtbar. Er muss daher nicht beschildert werden. Es ist hier möglich nach links in die südliche Parkstraße zu fahren und seine Fahrt fortzusetzen.
Status
Geschlossen
Do, 16.05.2019 - 10:51"

Nach links abzubiegen ist freilich möglich, aber wohl kaum das Ziel dieses Radwegs, da auch dort nirgends eine Fortsetzung des Radwegs stadtauswärts erfolgt.
Der linksseitige Radweg ist bis zur Parkstraße straßenbegleitend zur Rudolstädter Straße und verbietet gleichzeitig das Radfahren auf selbiger. Wer z.B. nach Göschwitz möchte und darum den Radweg benutzen muss, fährt sicher nicht erst noch nach links einen Schlenker über die Parkstraße und Buswendeschleife um das zuvor bereits rechts in Sichtweite liegende Göschwitz zu erreichen.
Demnach ist eine sichere Querungsmöglichkeit über jene Straße zu schaffen, die der Radweg zuvor begleitete. (siehe o.g. VwV)
Alternativ könnte natürlich auch die linksseitige Benutzungspflicht aufgehoben werden, sodass man gar nicht mehr gezwungen ist, sich in die Gefahrenstelle zu bringen.

Klartext

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