Beschreibung des Mangels
Das Verkehrszeichen Nummer 254 Verbot für Fahrradfahrer ist an dieser Stelle formal falsch. Dieser gehweg darf grundsätzlich mit Fahrrad nicht befahren werden. dies muss deshalb auch nicht explizit untersagt werden. Vielmehr suggeriert das Schild, dass der Gehweg linksseitig befahren werden dürfte, gäbe es gerade nicht die Baustelle. Aber vielleicht folgt Das aufstellen dieses Schildes ja der gleichen Un-Logik wie die Begründung im Kommentare des Tickets #635-2018. Bitte schildern Sie solche Stellen künftig formal richtig aus. Danke.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straßenschild
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.942431345349, 11.596514582634
Kommentare
Ist Interpretationssache
PermalinkOb dieses "Fahradfahren verboten"-Schild seine Ursache in der Baustelle hat, ist doch auch nur reine Spekulation. Vielleicht möchte man ja mit diesem Schild betonen, dass dieser Weg nicht befahren werden soll. Es gibt genügend Radfahrer, welche sich nicht an die StVO halten und Fußwege trotzdem befahren. Da ist so ein direktes Schild doch allemal besser als gar keins - schreckt es doch vielleicht einige Radfahrer u.U. mehr ab als ein reiner Fußweg. Im Übrigen ist doch wohl die Beschilderung "während" der Baustelle für diesen Sachverhalt irrelevant. Wichtiger ist doch wohl, was "nach" der Baumaßnahme davon übrig bleibt. Aber wie gesagt - selbst wenn das Schild da steht, birgt es doch wohl kaum eine Gefahr. Gibt es nicht wichtigere, wirklich gefährliche Gegebenheiten? Lassen wir doch das Mängelmelder-Team sich damit beschäftigen.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 02.09.2019 - 08:08
Verkehrsregelung ist nicht "Interpretationssache"
PermalinkIch weiß nicht, wie Sie auf die Idee kommen, Verkehrsregelung durch Straßenschilder sei eine Interpretationssache.
Schilder sollen zunächst eindeutige Situationen schaffen, keine zwei- oder gar mehrdeutige! Wenn sie nicht eindeutig sind, wie genau in dieser (daher zurecht) gemeldeten Situation, dann sind die eben zu korrigieren, so dass Eindeutigkeit hergestellt wird und Widersprüchlichkeiten nicht mehr bestehen,
Zudem:
1. Ist dieses Schild an der Bausabsperrung angebracht, es hat also seine Ursache in der Baustelle. Es wurde zudem im Rahmen der Bausstellenabsperrungen angebracht.
2. Verkehrsschilder sind nicht auf Verdacht und Annahmen anzubringen, sondern aufgrund tatsächlicher Regelungen, die sich weder gegenseitig, noch der gegebenen Verkehrssituation widersprechen dürfen. Ein "allemal besserl als keins" ist zum Anbringen von Schildern absolut inakzeptabel. Und zur Abschreckung sind Verkehrschilder schon gar nicht zu missbrauchen.
3. Ob Radfahrer ansonsten die Verkehrswidrigkeit begehen und auf diesem Weg dort fahren (übrigens egal in welche Richtung), ist eine von der Anbringung dieses Schildes unabhängige Sache.
4. Wird eine aktuelle fehlerhafte Situation gemeldet, keine Zukunftsvision, was nach der Baustelle wünschenswert wäre.
Gespeichert von Karsten (nicht überprüft) am Do., 12.09.2019 - 11:24
Antwort auf Ist Interpretationssache von Gast (nicht überprüft)
Ihr Kommentar wurde entfernt…
Permalink<p>Ihr Kommentar wurde entfernt. Bitte beachten Sie unsere <a href="https://maengelmelder.jena.de/de/regeln-hinweise">Regeln</a> hinsichtlich Respekt und Sachlichkeit. Vielen Dank! Ihr Mängelmelder-Team</p>
Gespeichert von Peggy (nicht überprüft) am Fr., 06.09.2019 - 15:56
Ihr Kommentar wurde entfernt…
Permalink<p>Ihr Kommentar wurde entfernt. Bitte beachten Sie unsere <a href="https://maengelmelder.jena.de/de/regeln-hinweise">Regeln</a> hinsichtlich Respekt und Sachlichkeit. Vielen Dank! Ihr Mängelmelder-Team</p>
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 06.09.2019 - 17:41