#2145-2019

Beschreibung des Mangels

Das Verkehrszeichen Nummer 254 Verbot für Fahrradfahrer ist an dieser Stelle formal falsch. Dieser gehweg darf grundsätzlich mit Fahrrad nicht befahren werden. dies muss deshalb auch nicht explizit untersagt werden. Vielmehr suggeriert das Schild, dass der Gehweg linksseitig befahren werden dürfte, gäbe es gerade nicht die Baustelle. Aber vielleicht folgt Das aufstellen dieses Schildes ja der gleichen Un-Logik wie die Begründung im Kommentare des Tickets #635-2018. Bitte schildern Sie solche Stellen künftig formal richtig aus. Danke.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.942431345349, 11.596514582634

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für Ihre Hinweis. Sie haben völlig recht.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #2230-2019, die neue ID ist: #2145-2019.

Kommentare

Ob dieses "Fahradfahren verboten"-Schild seine Ursache in der Baustelle hat, ist doch auch nur reine Spekulation. Vielleicht möchte man ja mit diesem Schild betonen, dass dieser Weg nicht befahren werden soll. Es gibt genügend Radfahrer, welche sich nicht an die StVO halten und Fußwege trotzdem befahren. Da ist so ein direktes Schild doch allemal besser als gar keins - schreckt es doch vielleicht einige Radfahrer u.U. mehr ab als ein reiner Fußweg. Im Übrigen ist doch wohl die Beschilderung "während" der Baustelle für diesen Sachverhalt irrelevant. Wichtiger ist doch wohl, was "nach" der Baumaßnahme davon übrig bleibt. Aber wie gesagt - selbst wenn das Schild da steht, birgt es doch wohl kaum eine Gefahr. Gibt es nicht wichtigere, wirklich gefährliche Gegebenheiten? Lassen wir doch das Mängelmelder-Team sich damit beschäftigen.

Ich weiß nicht, wie Sie auf die Idee kommen, Verkehrsregelung durch Straßenschilder sei eine Interpretationssache.
Schilder sollen zunächst eindeutige Situationen schaffen, keine zwei- oder gar mehrdeutige! Wenn sie nicht eindeutig sind, wie genau in dieser (daher zurecht) gemeldeten Situation, dann sind die eben zu korrigieren, so dass Eindeutigkeit hergestellt wird und Widersprüchlichkeiten nicht mehr bestehen,
Zudem:

1. Ist dieses Schild an der Bausabsperrung angebracht, es hat also seine Ursache in der Baustelle. Es wurde zudem im Rahmen der Bausstellenabsperrungen angebracht.

2. Verkehrsschilder sind nicht auf Verdacht und Annahmen anzubringen, sondern aufgrund tatsächlicher Regelungen, die sich weder gegenseitig, noch der gegebenen Verkehrssituation widersprechen dürfen. Ein "allemal besserl als keins" ist zum Anbringen von Schildern absolut inakzeptabel. Und zur Abschreckung sind Verkehrschilder schon gar nicht zu missbrauchen.

3. Ob Radfahrer ansonsten die Verkehrswidrigkeit begehen und auf diesem Weg dort fahren (übrigens egal in welche Richtung), ist eine von der Anbringung dieses Schildes unabhängige Sache.

4. Wird eine aktuelle fehlerhafte Situation gemeldet, keine Zukunftsvision, was nach der Baustelle wünschenswert wäre.

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