Beschreibung des Mangels
Guten Morgen,
bitte überprüfen, ob der benutzungspflichtige Geh/Radweg hier sinnig ist, da es vor dem Schild keinen gibt und dieser auch nach 50m ohne mögliche Fortsetzung (Tempo 30 -Zone) endet, so dass man rein rechtlich gezwungen ist, für diese kleine Strecke extra auf den Gehweg zu fahren, um ihn kurz darauf wieder verlassen zu dürfen. Aus meiner Sicht ist Gehweg/Radfahrer frei oder eine Entfernung des Schildes hier sinnvoller.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.921053227548, 11.581225991249
Kommentare
<ZITAT> §45 (9)…
Permalink<ZITAT>
§45 (9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. ... Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine GEFAHRENLAGE besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter ERHEBLICH übersteigt.
</ZITAT>
Welche erhebliche Gefahrenlage besteht denn in der Straße "An der Brauerei"? Worin besteht sie, bei welcher Verkehrsschau wurde sie festgestellt? Wann und von wem wurde die Benutzungspflicht angeordnet? ich habe den Verdacht, daß die Benutzungspflicht widerrechtlich besteht.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 05.06.2020 - 11:04
Ihr Kommentar wurde entfernt…
PermalinkIhr Kommentar wurde entfernt. Bitte beachten Sie unsere Regeln hinsichtlich Respekt und Sachlichkeit. Vielen Dank! Ihr Mängelmelder-Team
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 07.06.2020 - 09:58
Antwort auf <ZITAT> §45 (9)… von Gast (nicht überprüft)
B-Pflicht
PermalinkBitte das VZ noch nicht abordnen!
Ich habe den Widerspruch bereits vollständig formuliert! Der soll eigentlich noch im Juni rausgehen. :)
Dank Zuzuges bin ich erstmalig im Januar 2020 von der Anordnung betroffen gewesen, hab also noch etwas Zeit.
Gespeichert von Matthias (nicht überprüft) am Mo., 08.06.2020 - 08:14
Fuß/Radweg Kahlaischè Straße
PermalinkHallo. Ich finde es allgemein völlig übertrieben daß man auf dem Fußweg Kahlaische Straße den Radweg teilweise aufgehoben hat. Ja ich weiß daß eine gewisse Breite vorgeschrieben ist, aber man sollte mal die Relation von Radfahrer zu Fußgänger beachten. Da kommen auf einen Fußgänger 30 Radfahrer. Ich wohne selbst an der Kahlaischen Straße und sehe was da vorbei läuft und fährt. So müssen die Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen mit der Straßenbahn im Nacken und knapp überholenden Autos. Ich habe auch noch nie davon gehört daß auf diesem Weg je Radfahrer mit Fußgängern in Konflikt geraten sind.
Gespeichert von Tom (nicht überprüft) am Mi., 17.06.2020 - 07:02
Die Radverkehrsfreigaben…
PermalinkDie Radverkehrsfreigaben wurden im vergangenen Jahr aufgehoben, nachdem im Mängelmelder die Markierung der vorschriebenen Radverkehrsfurten an den einmündenden Straßen angeregt wurden.
Ob die abschnittsweise zu geringe Gehwegsbreite da wirklich ursächlich oder nur willkommene Begründung zur Vermeidung der Furten waren, muss wohl offen bleiben.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 24.06.2020 - 13:57
Antwort auf Fuß/Radweg Kahlaischè Straße von Tom (nicht überprüft)
Radverkehrsfreigabe
PermalinkZumindest ist es eine neue Einnahmequelle indem sich die Polizei in den Sandweg stellt und alle Radfahrer die auf dem Gehweg, der ja nun nicht mehr von Radfahrern benutzt werden darf, abkassiert. Ob 100 Meter weiter die Fußgänger bei Rot über die Ampel gehen ist wohl nicht so relevant oder die Einnahmen sind geringer.
Gespeichert von Tom (nicht überprüft) am Di., 30.06.2020 - 07:21
Antwort auf Die Radverkehrsfreigaben… von Gast (nicht überprüft)