Geh- und Radweg sind mit jeweils 1,5m zu schmal, um die Voraussetzungen für die Anordnung von Zeichen 241-30 zu erfüllen. Ostwärtsfahrende Radfahrer werden im Begegnungsfall durch westwärtsfahrende Radfahrer gezwungen, auf den Gehweg auszuweichen. Im weiteren Verlauf wird der Radweg durch eine Bushaltestelle und Bewuchs von links auf ca. 1m verengt.